Buhl Data Service 9783866213470 Manual Page 166

  • Download
  • Add to my manuals
  • Print
  • Page
    / 400
  • Table of contents
  • BOOKMARKS
  • Rated. / 5. Based on customer reviews
Page view 165
166
Das große Unternehmer 1x1
In Österreich sind die freien Berufe nicht von der Gewerbe-
ordnung erfasst, sondern in Spezialgesetzen geregelt. Auch
dort gelten Apotheker, Ärzte, Designer, Grafiker, Journalis-
ten, Künstler, Notare, Anwälte, Steuerberater, Ärzte, Treu-
händler, Architekten etc. als Freiberufler.
Freiberufler unterliegen somit nicht der Gewerbeordnung
(GewO) und müssen auch keine Gewerbesteuer zahlen. Sie
sind aber Umsatz- und Einkommensteuerpflichtig.
w
w
WISO-Tipp
Freiberufler können sich zusammenschließen, nämlich
in einer sogenannten Partnerschaftsgesellschaft. Diese
Gesellschaftsform, niedergelegt im Partnerschaftsge-
sellschaftsgesetzt (PartGG) wurde ausschließlich dafür
vorgesehen, dass sich Angehörige Freier Berufe zur
Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen können.
Diese Gesellschaft übt kein Handelsgewerbe aus und
es können sich nur natürliche Personen anschlie-
ßen. Reine Kapitalbeteiligung ist nicht zulässig. Die
Partnerschaftsgesellschaft kann deshalb im Sinne der
Finanzbehörden kein Kaufmann sein.
Kleingewerbe
Erfordert das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in
kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb, so
wie es § 1 Abs. 2 des HGB vorsieht, nicht, so spricht man in
Deutschland von einem Kleingewerbe.
Der Ausdruck Kleingewerbetreibende bezieht sich auf
solche Unternehmer, die nicht als Kaufmann gelten.
Doppelte Buchführung muss deshalb auch nicht betrieben
werden; eine einfache Einnahme-Überschuss-Buchhaltung
reicht aus, wenn sich nicht aus § 141 der A/jointfilesconvert/244109/bgabenordnung
(AO) etwas anderes ergibt.
Nur natürliche Personen können Kleingewerbetreibende
sein und sie treten im Geschäftsverkehr mit ihrem Namen
(mindestens dem Nachnamen) auf. Hinweise auf die
Branche sind zulässig.
Welche Gesetze gelten?
Ein eigenes Gesetz zur Buchführungspflicht gibt es nicht.
Allerdings finden sich in einigen Gesetzbüchern Abschnit-
te und Paragrafen, welche die Pflicht zur Führung von
Büchern eindeutig regeln. Das trifft insbesondere zu auf
Page view 165
1 2 ... 161 162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 ... 399 400

Comments to this Manuals

No comments