Buhl Data Service 9783866213470 Manual Page 351

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Das große Unternehmer 1x1 Personalverwaltung
einem „Ecklohn“, von dem ausgehend dann die Entloh-
nung des Einzelnen festgelegt werden kann. Die sozialen
Rahmenbedingungen (Urlaub, Betriebsrenten, Sonder-
vergütungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld und so
weiter) werden ebenfalls im Tarifvertrag festgelegt.
Wichtig
Läuft ein Tarifvertrag (bis zu einer festgelegten Frist
oder unbefristet), können die Beteiligten beider Sei-
ten keine Kampfmaßnahmen ergreifen. Aussperrung
(vom Arbeitgeber) oder Streik (des Arbeitnehmers)
sind nicht erlaubt. Auch müssen die vertraglichen Leis-
tungen erbracht und dürfen nicht unterboten werden
(etwa Entlohnung unterhalb des tariflich festgelegten
Mindestlohns).
Für Verwirrung sorgt oft, dass von unterschiedlichen Tarif-
verträgen die Rede ist. Da gibt es den Manteltarifvertrag,
in dem beispielsweise leistungsbezogene Gehaltsextras
geregelt sind, und den Rahmentarifvertrag, der die Bezugs-
größen für Lohn- und Gehaltsgruppen definiert. Die Tarif-
verträge, in denen die Vergütungen festgelegt (Rahmenta-
rifverträge) sind, haben nicht selten eine kürzere Laufzeit
als die Manteltarifverträge.
Beachten Sie bitte:
Die in den folgenden Kapiteln angeführten Beispiel-
rechnungen können gegebenenfalls durch Änderungen
von Beitragssätzen etc. von der jeweils aktuellen Re-
alität abweichen.
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