Buhl Data Service 9783866213470 Manual Page 292

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Das große Unternehmer 1x1
Abschreibungen
Für die erste Gruppe gibt es keine regelmäßige Abschrei-
bung. Hier tritt eher eine „Bewertungsproblematik“ auf, die
ebenfalls später betrachtet werden soll. Uns interessiert in
diesem Kapitel eigentlich nur die zweite Gruppe, bei der
eine regelmäßige Abschreibung (planmäßige Abschrei-
bung) vorgenommen wird.
Regelmäßige Abschreibungen
§ 253 HGB
(2) Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens,
deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs-
oder Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen
zu vermindern. Der Plan muss die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilen, in
denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt
werden kann. Ohne Rücksicht darauf, ob ihre Nutzung
zeitlich begrenzt ist, können bei Vermögensgegenständen
des Anlagevermögens außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen werden, um die Vermögensgegenstände
mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist; sie sind vorzunehmen bei
einer voraussichtlich dauernden Wertminderung.
„Das hat der ja längst a/jointfilesconvert/244109/bgeschrieben!“ ist eine (eher ne-
gativ gefärbte) Bemerkung, die man immer wieder in
bestimmten Situationen zu hören bekommt, wenn über
Unternehmen und das zugehörige Anlagevermögen ge-
sprochen wird. Manchmal wird auch süffisant behauptet,
jemand schreibe „seine Freundin von der Steuer ab“, das
hat dann mit Buchführung weniger zu tun.
Abschreibungen in der Buchhaltung
Wenn wir im Zusammenhang mit der Buchhaltung von
Abschreibung reden, meinen wir in der Regel die „Ab-
schreibung auf Sachanlagen“ und die „Abschreibungen auf
Forderungen“. Mit den Abschreibungen auf Sachanlagen
(AfA) beschäftigen wir uns an dieser Stelle ausführlicher.
Sachanlagen sind in der Bilanz im Anlagevermögen erfasst.
Nun gibt es zwei Arten von Anlagevermögen, die auch un-
terschiedlich betrachtet werden müssen:
Sachanlagen mit zeitlich nicht begrenzter Nutzung
(Grund und Boden, Finanzanlagen)
Sachanlagen mit zeitlich begrenzter Nutzung (abnutz-
bare Anlagegüter).
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