Buhl Data Service 9783866213470 Manual Page 350

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Das große Unternehmer 1x1 Personalverwaltung
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WISO-Tipp
Im Saarland und in Bremen sind alle Arbeitneh-
mer aufgrund eines Landesgesetzes Mitglieder der
jeweiligen Arbeitnehmerkammer. Sie soll neben den
Gewerkschaften die Interessen der unselbstständig
Beschäftigten vertreten. Zwangsmitglieder (mit
Pflichtbeiträgen) sind kraft Landesgesetz alle Arbeit-
nehmer der beiden Bundesländer, unabhängig davon,
ob sie Angestellte oder Arbeiter sind.
Zum Ausfüllen der Anmeldung sind verschiedene Kenn-
zahlen, auch „Schlüssel“ genannt, notwendig. Selbst wenn
ein Computerprogramm die Schlüsselkennzahlen vorgibt,
gilt es, einige Regeln zu beachten. Mehr dazu im Lese-
Ausflug „Meldung zur Sozialversicherung“.
Die frühzeitige Zusammenstellung der Wesentlichen Daten
erleichtert Ihnen die Arbeit bei der Lohnabrechnung von
Anfang an. Viele lästige Fragen, unnötige Wege und auch
teure Doppelarbeit werden dadurch vermieden. Arbeiten
Sie mit einer EDV-gestützten Lohnabrechnung – etwa
mit dem Lohnmodul von WISO Kaufmann -, so wird Ihnen
die Arbeit darüber hinaus erleichtert, weil die benötigten
Daten immer und an der richtigen Stelle zur Verfügung
stehen – meist vollautomatisch.
Den richtigen Tarif
Für die Art und Weise der Lohnfindung sind bei uns die
Tarifverträge nicht unwesentlich. Der Gesetzgeber hat mit
der Tarifautonomie das Recht und die Freiheit der Vertreter
der Arbeitgeber und -nehmer garantiert, ohne staatliche
Einmischung sogenannte Tarifverträge abzuschließen. Die-
se legen die Arbeitsbedingungen und auch den Inhalt der
Arbeitsverträge zwingend fest. A/jointfilesconvert/244109/bgeschlossen werden die
Verträge zwischen den Vertretern der Arbeitnehmer (Ar-
beitnehmerverbände, Gewerkschaften) und den Vertretern
der Arbeitgeber (Arbeitgeberverbände). Diese Tarifverträge
binden alle Beteiligten, und der Einzelne (sowohl Arbeit-
nehmer als auch Arbeitgeber) hat keine Möglichkeit, auf
die Ausgestaltung des individuellen Vertrages Einfluss zu
nehmen.
Löhne und Gehälter werden in den Tarifverträgen nach
Beschäftigungsmerkmalen und Tätigkeitsfeldern gruppiert
und die Tarifgruppen (manchmal auch nur eine bestimmte,
mittlere Tarifgruppe) festgelegt. Man spricht auch von
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