Buhl Data Service 9783866213470 Manual Page 365

  • Download
  • Add to my manuals
  • Print
  • Page
    / 400
  • Table of contents
  • BOOKMARKS
  • Rated. / 5. Based on customer reviews
Page view 364
365
Das große Unternehmer 1x1 Personalverwaltung
Arbeitet ein Student 15 bis 20 Stunden pro Woche wäh-
rend des laufenden Semesters, so besteht Sozialversiche-
rungspflicht in der Rentenversicherung. Es ist der normale
Satz je zur Hälfte vom Arbeitnehmer (Student) und Arbeit-
geber zu zahlen. In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosen-
versicherung bleibt der Student versicherungsfrei.
w
w
WISO-Tipp
Selbst wenn der Student in einer gesetzlichen Kran-
kenkasse versichert ist, muss der Arbeitgeber keinen
pauschalen Beitrag zur Krankenversicherung leisten,
wenn seine Arbeitskraft weniger als 20 Stunden in der
Woche arbeitet.
Arbeitet ein Student aber mehr als 20 Wochenstunden auch
während des Semesters, so ist er wie jeder andere Arbeit-
nehmer in allen vier Sozialversicherungen versicherungs-
pflichtig und teilt sich mit dem Arbeitgeber die Beträge.
Wichtig
Während der Semesterferien gilt allerdings die Be-
grenzung auf höchsten 20 Stunden pro Woche nicht.
Lediglich Rentenversicherungspflicht besteht, und der
Beitrag wird hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
getragen.
Viel getan, nix verdient
Dann gibt es da noch den Begriff des Geringverdieners. Das
sind Arbeitnehmer, die zwar Vollzeit beschäftigt sind, deren
Verdienst aber unter der Sozialversicherungsfreigrenze von
325 Euro im Monat liegt. Seit April 1999 können das nur
noch Auszubildende sein. Sie sind steuerlich den Vollzeit-
beschäftigten gleichgestellt, haben in der Sozialversiche-
rung aber eine Sonderregelung: Der Arbeitgeber muss die
kompletten Sozialversicherungsbeiträge übernehmen. In
den meisten Ausbildungsberufen sollte aber die Ausbil-
dungsvergütung inzwischen spätestens im zweiten oder
dritten Ausbildungsjahr über diesem Satz liegen.
Page view 364
1 2 ... 360 361 362 363 364 365 366 367 368 369 370 ... 399 400

Comments to this Manuals

No comments