Buhl Data Service 9783866213470 Manual Page 357

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Das große Unternehmer 1x1 Personalverwaltung
0,04 Prozent Umlage U3 (Insolvenzgeldumlage) nach
dem Sozialgesetzbuch (§ 358 - § 362 SGB III).
Insgesamt also 30,88 Prozent (14,44 Prozent bei privat
krankenversicherten Minijobbern). Dazu kommen noch
Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung, deren
Höhe von der jeweiligen Branche abhängig ist.
Nicht krankenversicherte Beschäftigte sind von der pau-
schalen Beitragspflicht des Arbeitgebers ausgenommen.
Alles für die Rente
Problematisch für die geringfügig Beschäftigten und Aus-
hilfen war immer die Altersvorsorge. Durch die Versiche-
rungspflicht in bestimmten Fällen wird zumindest minimal
darauf hingearbeitet. Wer will, kann aber auch „freiwillig“
mehr für das Alter tun.
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WISO-Tipp
Ein Arbeitnehmer kann auf seine Versicherungsfreiheit
verzichten und die Differenz zwischen dem Arbeit-
geberpauschalsatz (15 Prozent) und dem normalen
Rentenversicherungssatz (19,6 Prozent derzeit) selbst
zahlen. Der Verzicht kann dem Arbeitgeber jederzeit
schriftlich erklärt werden. Dann ist er aber für die
Dauer des Beschäftigungsverhältnisses bindend. Zu
beachten ist, dass dies für alle zu diesem Zeitpunkt
bestehenden Beschäftigungsverhältnisse gilt. Besteht
beispielsweise bei einem weiteren Arbeitgeber ein
zweites geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, so
muss auch diesem gegenüber der Verzicht erklärt
werden.
Für die Aufstockung der Rentenversicherung ist allerdings ein
Mindestbetrag vorgesehen, der 155 Euro beträgt. Liegt das
monatliche Entgelt unter diesem Betrag, so ist der Beitrag
zur Rentenversicherung von diesem Betrag zu errechnen.
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