Buhl Data Service 9783866213470 Manual Page 332

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Das große Unternehmer 1x1
Die Beiträge werden aufgrund des rentenversicherungs-
pflichtigen Arbeitsentgelts ermittelt. Dabei werden also
auch Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld
berücksichtigt. Als Obergrenze gilt die jeweilige Beitrags-
bemessungsgrenze der Rentenversicherung. Gezahlt wer-
den diese Beiträge ausschließlich an die Umlage-Kran-
kenkasse, die für den Betrieb zuständig ist, nicht an die
Krankenkassen der einzelnen Mitarbeiter/innen. Sie sehen,
dass es wichtig ist, hier zu differenzieren.
Wichtig
Die Umlagebeiträge werden ausschließlich vom Ar-
beitgeber gezahlt, was auch gerechtfertigt ist, da er
im Bedarfsfall davon profitiert.
Berufsgenossenschaften
Jeder Arbeitnehmer ist gesetzlich verpflichtet, Mitglied
in der Berufsgenossenschaft zu sein, die für das jeweilige
Gewerbe zuständig ist. Die Berufsgenossenschaft gehört
zu den gesetzlichen Sozialversicherungen, da sie Träger der
Unfallversicherung ist. Wie bei der schon beschriebenen
Umlage für Lohnfortzahlungen trägt auch hier der Arbeit-
geber die Kosten allein.
Der Unternehmer muss innerhalb einer Woche die Art und
den Gegenstand seines Unternehmens melden, den „Eröff-
nungstag“ der Firma (oder den Tag, an dem die Vorberei-
tungsarbeiten begonnen haben), sowie die Zahl der Versi-
cherten. Später müssen jeweils alle Änderungen binnen
vier Wochen selbstständig gemeldet werden, insbesondere,
wenn sich dadurch die Berechnungsgrundlagen ändern
- etwa die Gefahrenklasse. Alle im Unternehmen tätigen
Mitarbeiter sind dann durch die Berufsgenossenschaft
unfallversichert, soweit es sich um Arbeitsunfälle handelt.
Die Beitragshöhe richtet sich nach verschiedenen Kriterien:
nach der Gefahrenklasse des Unternehmens (Einstu-
fung durch die Berufsgenossenschaft)
nach der jährlichen Lohnsumme und
nach der Schadenshäufigkeit.
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