Buhl Data Service 9783866213470 Manual Page 174

  • Download
  • Add to my manuals
  • Print
  • Page
    / 400
  • Table of contents
  • BOOKMARKS
  • Rated. / 5. Based on customer reviews
Page view 173
174
Das große Unternehmer 1x1
Die Aufbewahrung auf sonstigen Datenträgern (Diskette,
Festplatte, Magnetband, CD-ROM) ist zwar theoretisch
möglich, scheitert momentan aber noch an der Sicher-
heit bei langfristiger Aufbewahrung. Kein (magnetischer
und optischer) Datenträger kann bisher die Daten über
die vorgeschriebene Zeit (6 beziehungsweise 10 Jahre) mit
absoluter Sicherheit aufbewahren. Am 23. 5. 2012 hat das
Bundeskabinett das Jahressteuergesetz 2013 beschlossen.
Darin ist u.a. die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen
vorgesehen. Sie sollen nur noch acht Jahre betragen,
ab 2015 sogar nur noch sieben. Verabschiedet ist dieser
Reformentwurf zur Zeit der Drucklegung dieses Handbuchs
allerdings noch nicht.
Auftragsbearbeitung und Warenwirtschaft
WISO Kaufmann ist ein Warenwirtschaftssystem, a/jointfilesconvert/244109/bge-
kürzt auch WWS oder WaWi, das helfen soll, die Waren-
ströme im Geschäftsprozess zu leiten und abzubilden. Die
Einzelmodule Buchhaltung und Lohn, die auch separat zu
erwerben sind, können nicht zu diesem Warenwirtschafts-
system gerechnet werden, auch wenn sie in dieses verzahnt
und mit diesem verbunden sind.
Eine kurze Begriffsklärung
Deshalb eine kurze Begriffsklärung vorweg: Auftragsbear-
beitung und Warenwirtschaft, diese beiden Bezeichnungen
für ein computergestütztes kaufmännisches Abrechnungs-
system spielen in der Praxis und vor allen in Gesprächen um
kaufmännische Software immer wieder eine Rolle. Handelt
es sich um zwei Begriffe für ein und dieselbe Sache? Oder
gibt es tatsächlich Unterschiede?
Dabei ist darauf zu achten, dass das Jahr, in dem der Beleg
entstanden ist, nicht mitgezählt wird.
In mittleren und großen Unternehmen mit erheblichem
Beleganfall kann es sinnvoll sein, nicht die Belege selbst,
sondern eine Kopie mittels Mikrofilm oder eines anderen
Datenträgers aufzubewahren. Hierzu ist ebenfalls im
Handelsgesetzbuch etwas zu finden (§ 257 HGB).
Bilanzen und Jahresabschlüsse dürfen nicht ausschließ-
lich auf einem Datenträger aufbewahrt werden. Auch das
Original ist zehn Jahre lang vorzuhalten. Für den Rest der
Buchhaltungsunterlagen gilt, dass ein Gerät zur jederzei-
tigen Sichtbarmachung der Belegkopien vorhanden ist.
Page view 173
1 2 ... 169 170 171 172 173 174 175 176 177 178 179 ... 399 400

Comments to this Manuals

No comments